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Mädchen ist eine Orangenscheibe

Mittagessen to go

für BuT-berechtigte Kinder und Jugendliche

Ihr Kind ist berechtigt Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) zu beziehen und war bisher entweder in der Kita, in der Schule oder im Hort zum Mittagessen angemeldet und hat dort gegessen.

Wegen des Lockdowns bekommt Ihr Kind dort derzeit kein Mittagessen. Deshalb bietet das Kinder- und Jugendbüro der Stadt Laatzen ab dem 22. Februar 2021 ein kostenfreies „Mittagessen to go“ für BuT-berechtigte Kinder und Jugendliche an.

Voraussetzungen:

  • Gültige BuT-Berechtigung
  • Vor dem Lockdown war Kind bzw. Jugendliche/r zum Mittagessen in der Kindertagesstätte, dem Hort oder der Schule angemeldet
  • In der Kita, Hort oder Schule wird derzeit kein Essen ausgegeben

So funktioniert es:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular in einem Kinder- und Jugendtreff abgeben oder per Mail an schicken.
  • Die Anmeldung gilt jeweils für eine Woche und muss bis spätestens montags 16 Uhr im Kinder- und Jugendbüro vorliegen, um für die Folgewoche Essen zu erhalten.
  • Die Essenausgabe erfolgt in Einzel-Menüschalen zum Mitnehmen. Das Essen ist verzehrfertig und warm.
  • Das Essen für den jeweiligen Tag muss in der Zeit von 11:30 bis 13:00 Uhr in dem im Antrag angegebenen Kinder- und Jugendtreff abgeholt werden.

Dieses Angebot gilt, solange Schulmensen geschlossen sind und ein Mittagessen in Hort oder Kita nicht möglich ist.