zur Schlagwortwolke

Kinder- und Jugendrechte


Kinder und Jugendliche haben Rechte!

Zum Beispiel hat jedes Kind und jeder Jugendliche das Recht...

  • ... zu sagen, was er oder sie denkt.
  • ... auf Mitsprache in ihren oder seinen Angelegenheiten.
  • ... auf Privatsphäre.
  • ... auf Bildung.
  • ... auf Fürsorge.
  • ... auf Ernährung.
  • ... Spiel, Freizeit und Erholung.
  • ... auf Schutz vor körperlicher und seelischer Gewalt.


Diese und noch andere Rechte wurden im „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ - der sogenannten „UN-Konvention über die Rechte des Kindes“ - kurz Kinderrechtskonvention - zusammengeschrieben.

Das Übereinkommen gilt für alle Kinder und Jugendlichen auf der Welt bis zum Alter von 18 Jahren.
Es enthält Rechte, die allen Kindern zugesichert werden, unabhängig von der Hautfarbe, der sozialen, kulturellen oder ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion oder einer Behinderung. Die Kinderrechtskonvention ist extra für Kinder gemacht und gibt ihnen die wichtigsten Rechte: Diese Rechte heißen Grundrechte.

Die Kinderrechtskonvention besteht aus 54 Artikeln. Meistens werden diese 54 Artikel zu den 10 wichtigsten Rechten für Kinder zusammengefasst.

In Deutschland gibt es noch weitere Rechte und Gesetze, die Kinder und Jugendliche betreffen. Ein wichtiges ist das Jugendschutzgesetz (JuSCHG). Es regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit.