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Gesicht mit Maske, Corona Viren

Hygienekonzept des Kinder- und Jugendbüros

 
Inhalt:
  1. Allgemeine Maßnahmen
  2. Offene Angebote
  3. Tagesveranstaltungen, mehrtägige Angebote und Projekte (mit und ohne Übernachtung)

Das vorliegende Hygienekonzept gilt für offene und gruppenbezogene Angebote der städtischen Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen der Stadt Laatzen und für die (externe) Nutzung von Räumlichkeiten des Kinder- und Jugendbüros. Es dient als Empfehlung und Orientierung für andere Träger, die in Laatzen offene, gruppenbezogene und gemeinwesenorientierte Angebote für Kinder und Jugendliche anbieten.

Kinder- und Jugendarbeit ist für die soziale und persönliche Entwicklung von jungen Menschen von hoher Bedeutung. Die sogenannte Peergroup ist der zentrale Beziehungskontext, den jungen Menschen auf dem Weg zu einer eigenständigen, selbstbestimmten und unabhängigen Persönlichkeit benötigen. Vor diesem Hintergrund müssen - auch unter den Einschränkungen des Infektionsschutzes - Räume geschaffen werden, die eine entsprechende soziale Interaktion ermöglichen. In der Abwägung zwischen Infektionsrisiko und Nutzen der unterschiedlichen Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind demnach unterschiedliche Maßnahmen zum Infektionsschutz zu beachten.

Dieses Hygienekonzept wird entsprechend den Vorgaben und Gegebenheiten laufend fortgeschrieben und angepasst.

1. Allgemeine Maßnahmen

  1. 1 Persönliche Maßnahmen

Die nachfolgenden persönlichen Maßnahmen sind unabhängig vom Format des Angebotes sowohl von den jungen Menschen als auch von den Mitarbeitenden zu beachten und einzuhalten:

  • Die Teilnahme an jeglichen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ist nur symptomfrei möglich. Personen mit den nachfolgenden Krankheitszeichen (z.B. Husten, Fieber, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs-/Geschmacksstörungen und Gliederschmerzen) müssen auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Die Teilnahme an jeglichen Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit ist darüber hinaus für folgende Personen nicht möglich:
    • Personen, die aufgrund einer Vorerkrankung besonders stark durch eine Covid-19 Infektion gefährdet sind.
    • Personen, die mit anderen Menschen in einem Haushalt leben, die ein höheres Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
    • Personen, die unmittelbaren Kontakt zu Covid-19 Erkrankten oder Corona-Infizierten Menschen haben oder kurzfristig hatten.
  • In geschlossenen Räumen soll von allen Anwesenden eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.
  • Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ist einzuhalten.
  • Andere Personen sind nicht zu berühren. Dazu zählen auch Begrüßungsformen wie Händeschütteln, Umarmungen, Küsschen auf die Wange oder Ghetto-Faust.
  • Persönliche Gegenstände sind nicht mit anderen Personen zu teilen (z.B. Trinkflaschen, Handys, mitgebrachtes Essen)
  • Die Husten- und Niesetikette ist einzuhalten. Husten oder Niesen sollte in die Armbeuge erfolgen – auf keinen Fall in die Hand. Dabei muss ein größtmöglicher Abstand zu anderen Personen eingenommen werden.
  • Das Gesicht und insbesondere die Schleimhäute (d.h. Augen, Mund, Nase) sind nicht mit den Händen zu berühren.
  • Der direkte Kontakt mit häufig genutzten Flächen, wie Türklinken oder Lichtschaltern, ist zu minimieren. Statt der Hände kann z.B. der Ellenbogen benutzt werden.
  • Eine gründliche und regelmäßige Händehygiene ist einzuhalten.
    • Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden, auch kaltes Wasser ist ausreichend – entscheidend ist der Einsatz von Seife 
    • Das Händewaschen ist der Händedesinfektion vorzuziehen. Desinfektion ist nur dann sinnvoll, wenn das Händewaschen nicht möglich ist oder nach dem Kontakt mit Blut, Erbrochenem oder Fäkalien.
  1. 2 Maßnahmen des Trägers (Kinder- und Jugendbüro, Stadt Laatzen)

Die Mitarbeitenden der Offenen Kinder- und Jugendarbeit werden die nachfolgenden Maßnahmen beachten und einhalten:

  • Die Mitarbeitenden des Trägers sind angehalten mind. zwei zugelassene Coronavirus-Tests in der Woche durchzuführen. Entsprechende Selbsttests werden vom Träger zur Verfügung gestellt.
  • (Altersentsprechendes) Thematisieren der geltenden Hygienemaßnahmen mit den Teilnehmenden. Auf diese Maßnahmen wird außerdem durch Hinweisschilder und Aushänge hingewiesen.
  •  In den Einrichtungen stehen ausreichend Seife und Einmalhandtücher sowie Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
    Desinfektionsmittel wird nur bei Bedarf und nur unter Aufsicht genutzt.
  •  Die genutzten Räume werden regelmäßig und ausgiebig gelüftet.
  • Spiel- und Freizeitmaterialien sowie Oberflächen in stark frequentierten Bereichen werden täglich, bei Bedarf mehrmals am Tag, von den Mitarbeitenden gereinigt.
  • Die Räume und sanitären Anlagen werden täglich von einer Reinigungskraft gereinigt.

In Notfällen oder Situationen, in denen Erste Hilfe geleistet werden muss, wird darauf geachtet, die Hygienemaßnahmen einzuhalten. Dennoch können vereinzelt Fälle eintreten, in denen die Maßnahmen nicht eingehalten werden können.

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2. Offene Angebote

Offene Angebote sind solche, mit einer Komm- und Geh-Struktur, die im Grundsatz auf Dauer angelegt sind, aber keinen festen Teilnehmendenkreis aufweisen – so genannte Offene-Tür-Angebote in den Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen.

Gemäß der aktuell geltenden Landesverordnung dürfen Angebote nach §§ 11 und 13 SGB VIII stattfinden.

Maßnahmen:

  • Einhaltung der allgemeinen Maßnahmen

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3. Tagesveranstaltungen, mehrtägige Angebote und Projekte (mit und ohne Übernachtung)

Tagesveranstaltungen, mehrtägige Angebote und Projekte sind auf einen Zeitraum beschränkt und unterscheiden sich von den offenen Angeboten derart, dass in einer festen geschlossenen Gruppe (deren Teilnehmendenkreis zuvor bekannt ist) gearbeitet wird. Zu diesen Angeboten zählen z.B. Ferienpass-Veranstaltungen, JuLeiCa-Schulungen, (Projekt-)Freizeiten, Ferienbetreuung

Maßnahmen:

  • Einhaltung der allgemeinen Maßnahmen
  • Bei Fahrten in Reise- und Kleinbussen muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden. Ausgenommen die Fahrerin/der Fahrer. 

Stand 02.05.2022